Trinkwasserversorgung soll weiter in kommunaler Hand bleiben

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Der Bundesrat hat erneut kritisch zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission Stellung genommen, der erstmals europäische Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einführen soll. 

Die Länder wiederholen ihre bereits im März 2012 erhobene Forderung, die Bereiche Elektrizität, Gasnetze, Abwasserbehandlung sowie insbesondere die Trinkwasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der vorgesehenen Richtlinie auszunehmen. Sie machen hierbei deutlich, dass sie der Erhaltung der bisherigen Strukturen der Trinkwasserversorgung in kommunaler Verantwortung erhebliche Bedeutung beimessen. Die notwendige Gewährleistung einer sicheren, qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Wasserversorgung verbiete es, Wasser zur freien Handelsware zu machen. Die Europäische Kommission möchte mit ihrem Vorschlag Regelungen für Dienstleistungskonzessionen einführen, da dieser Bereich nach ihrer Ansicht derzeit nicht ausreichend geregelt ist. Dies habe schwerwiegende Verzerrungen des Binnenmarkts zur Folge. Insbesondere sei hierdurch der Zugang europäischer - vor allem kleiner und mittlerer - Unternehmen zu den mit Konzessionen verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten beschränkt. Der Richtlinienvorschlag soll diese Unzulänglichkeiten verringern sowie Transparenz und Rechtssicherheit in diesem Bereich garantieren.

Drucksache 785/12 (Beschluss)


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